Gütestelle

Mediation Milhard ist eine durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

Vorteile eines Güte-/Schlichtungsverfahren

Das Verfahren vor dem Schlichter ist mehr als ein Gerichtsverfahren. Bei der Schlichtung bestimmen Sie selbst das Ergebnis der Verhandlung. Unter der Leitung kompetenter Streitmittler wird gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.

Download PDF Broschüre „Schlichten statt prozessieren“

Zulässigkeit eines Güte-/Schlichtungsverfahrens

Ein Güteverfahren ist in allen Fällen zulässig, in denen die Parteien nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) eine Streitigkeit selbst beilegen können/müssen.

Antragstellung

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag muss Namen und ladungsfähige Anschrift der Parteien, eine kurze Darstellung der Streitsache und den Gegenstand des Begehrens enthalten.

Download Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:

Axel Milhard
-staatliche anerkannte Gütestelle-
Obere Hauptstraße 58 – Oberegg
87782 Unteregg

Email: a.milhard@mediation-milhard.de

Tel.: 08269 960 69 89
Fax: 08269 960 780

Sobald dem Schlichter der Antrag vorliegt und der Vorschuss in Höhe von 261,80 Euro eingezahlt worden ist, bestimmt der Schlichter einen Schlichtungstermin, zu dem er die Parteien persönlich lädt.

»Schlichten ist besser
als prozessieren «
Axel Milhard
zertifizierter Mediator

Kosten

Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt

  • 50 Euro, wenn das Verfahren ohne Schlichtungsgespräch endet.
  • 100 Euro, wenn ein Schlichtungsgespräch durchgeführt wurde
  • zzgl. 50 Euro für die Vereinbarung zur Konfliktbewältigung
  • zzgl. 20 Euro pauschale Auslagen

Grundlage der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

Dem Schlichtungsverfahren liegt die Verfahrensordnung Mediation Milhard als staatlich anerkannte Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugrunde

Download Verfahrensordnung der Mediation Milhard