Gütestelle
Mediation Milhard ist eine durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
Vorteile eines Güte-/Schlichtungsverfahren
Das Verfahren vor dem Schlichter ist mehr als ein Gerichtsverfahren. Bei der Schlichtung bestimmen Sie selbst das Ergebnis der Verhandlung. Unter der Leitung kompetenter Streitmittler wird gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
Zulässigkeit eines Güte-/Schlichtungsverfahrens
Ein Güteverfahren ist in allen Fällen zulässig, in denen die Parteien nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) eine Streitigkeit selbst beilegen können/müssen.
Antragstellung
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag muss Namen und ladungsfähige Anschrift der Parteien, eine kurze Darstellung der Streitsache und den Gegenstand des Begehrens enthalten.
Download Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Axel Milhard
-staatliche anerkannte Gütestelle-
Obere Hauptstraße 58 – Oberegg
87782 Unteregg
Email: a.milhard@mediation-milhard.de
Tel.: 08269 960 69 89
Fax: 08269 960 780
Sobald dem Schlichter der Antrag vorliegt und der Vorschuss in Höhe von 261,80 Euro eingezahlt worden ist, bestimmt der Schlichter einen Schlichtungstermin, zu dem er die Parteien persönlich lädt.
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Kosten
Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt
- 50 Euro, wenn das Verfahren ohne Schlichtungsgespräch endet.
- 100 Euro, wenn ein Schlichtungsgespräch durchgeführt wurde
- zzgl. 50 Euro für die Vereinbarung zur Konfliktbewältigung
- zzgl. 20 Euro pauschale Auslagen
Grundlage der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
Dem Schlichtungsverfahren liegt die Verfahrensordnung Mediation Milhard als staatlich anerkannte Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugrunde