Rechtsgrundlagen
Juristische Grundlage der Mediation ist das im Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz.
Auf dessen Grundlage erteilen die Medianten dem Mediator einen schriftlichen Mediationsauftrag.
Der Mediator ist keinesfalls rechtsberatend tätig, auch wenn er eine entsprechende juristische Ausbildung hat.
Damit die Neutralität des Mediators und die Vertrautheit des Mediationsprozesses zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird, verpflichten sich die Medianten, den Mediator nicht als Zeuge in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu benennen.
»Der Mediator ist keinesfalls rechtsberatend tätig, auch wenn er eine entsprechende juristische Ausbildung hat.«
Axel Milhard
zertifizierter Mediator